Stadionordnung

HERZLICH WILLKOMMEN BEIM EHC WIKI-MÜNSINGEN!

An dieser Stelle alle wichtigen Imformationen zu unseren Schutzmassnahmen während den Heimspielen:

 

 


 

1. Geltung

Die Stadionordnung gilt für sämtliche Spiele und Veranstaltungen des EHC WIKI-Münsingen im Sportzentrum Aaretal (nachgenannt Stadion) und des dazugehörenden Aussengeländes (Privatgrund) durchgeführt werden.


2. Rechten und Pflichten


2.1. Des Veranstalters

Im Rahmen des Hausrechtes sorgt der Veranstalter nach seinen Möglichkeiten für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung und ergreift die notwendigen und zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen.



2.2. Die Zuschauer

Die Zuschauer, die durch Erwerb eines Billetts oder eines Abonnements, unabhängig davon ob dies entgeltlich oder unentgeltlich erworben wird, den Zutritt ins Stadion wünschen, unterziehen sich der Stadionordnung und verpflichten sich, die Vorschriften der Stadionordnung einzuhalten.
Im Weiteren verpflichten sich die Zuschauer, den Anweisungen des Sicherheitspersonals Folge zu leisten.

3. Stadionvorschriften


3.1. Zutrittsvorschriften

Zutritt zu den Veranstaltungen im Stadion haben nur Personen, die über ein gültiges Billett verfügen. Das Billett gilt ausschliesslich für den jeweiligen Bereich/Sektor. Die Zuschauer haben sich einer Zutrittskontrolle zu unterziehen. Personen, die eine Kontrolle verweigern,
werden nicht eingelassen.

Personen, die verbotene und/oder gefährliche Gegenstände bei sich führen, wird der Eintritt ins Stadion verweigert es sei denn, sie geben diese Gegenstände unter Angaben der Personalien bei der Eingangskontrolle freiwillig ab. Die eingezogenen Gegenstände werden am Ende der Veranstaltung, bis längstens 15 Minuten nach Veranstaltungsende, wieder zurückerstattet. Hiervon ausgenommen sind Gegenstände, deren Tragen oder Besitz gesetzeswidrig ist. Diese werden zusammen mit den Personalien des Besitzers der Polizei übergeben. Als verbotene und/oder gefährliche Gegenstände gelten: Glas- und PET-Flaschen und Büchsen, Waffen aller Art, Lasergeräte, Feuerwerk jeglicher Art. Die Aufzählung ist nicht abschliessend und es gelten die einschlägigen Gesetze.

Im Rahmen des Hausrechts kann der Veranstalter unerwünschten Personen den Zutritt zum Stadion verweigern. Als unerwünscht gelten insbesondere Personen, die unter Alkohol und/oder Drogeneinfluss stehen, im Besitze eines Betretungsverbots sind sowie Personen, die sich gewalttätig oder aufrührerisch benehmen oder für solches Verhalten bekannt sind.

3.3. Sonstige Durchführungsvorschriften

  • Das Rauchen ist im Stadion während den Veranstaltungen verboten.
  • Übermässiger Alkoholkonsum ist untersagt.
  • Ton- und Bildaufnahmen jeglicher Art sind grundsätzlich verboten.
  • Das Abfeuern von Feuerwerk, wie etwa Knall- und Heulpetarden sowie Abbrennen von Fackeln aller Art ist verboten.
  • Das Werfen von Gegenständen auf die Eisfläche ist
    untersagt.


4. Videoüberwachung

Die Zuschauer können aus Sicherheitsgründen mittels Videoüberwachung gefilmt. Die Aufnahmen bleiben unter Verschluss. Sie dienen bei Eintritt von Ereignissen als Beweismittel und können den Untersuchungsbehörden zur Verfügung gestellt werden. Bei ereignisloser Durchführung einer mittels Videokamera aufgenommenen Veranstaltung werden die Aufnahmen gemäss den geltenden
Gesetzesbestimmungen innert angemessener Frist gelöscht.

5. Sanktionen bei Zuwiderhandlungen gegen die Stadionordnung


Die Zuschauer nehmen zur Kenntnis, dass sie bei der Nichteinhaltung dieser Vorschriften von der Veranstaltung entschädigungslos aus dem Stadion ausgeschlossen und aus dem Stadion entfernt werden können.

Der Veranstalter kann im Rahmen des Hausrechts jederzeit gegenüber Personen, die sich nicht an die Stadionordnung halten, ein Stadionverbot (Betretungsverbot) aussprechen oder die
Polizei beiziehen.

Verstösse oder Zuwiderhandlungen gegen die Stadionordnung können im Weiteren eine Anzeige
bei den zuständigen Behörden zur Folge haben.

Zudem behalten sich die Veranstalter weitere Massnahmen vor, um das Stadionverbot durchzusetzen und zu schützen.


6. Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung für Personen- und Sachschäden ab. Jeder Zuschauer übernimmt durch den Besuch der Veranstaltung im Stadion das Risiko selbst.

 

 

 

 

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